Antrag auf Teilnahme am Kommunalen Rettungsschirm des Landes Hessen
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen die Anträge Entschuldungshilfe, Zinsdiensthilfe (Land) und Zinsdiensthilfe (Landesausgleichsstock) zur Teilnahme der Stadt am Kommunalen Rettungsschirm des Landes Hessen vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Grundsatzbeschluss vorzulegen. Die Ausschlussfrist zur Antragseinreichung endet am 29. Juni 2012.
Begründung:
Mit dem Kommunalen Schutzschirm leistet das Land Hessen einen wichtigen Beitrag zur Sanierung des städtischen Haushalts. Der in Aussicht gestellte Betrag von 4,85 Mio. Euro reduziert die Zinslast der Stadt pro Jahr um 150.000 Euro und macht einen Haushaltsausgleich ab den Planjahren 2014/15 möglich.
Die hohe Verschuldung der Stadt und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen für Kredite und Zinsen reduzieren die Entwicklungschancen gerade im Bereich von Betreuung, Bildung und Infrastruktur. Die Stadt muss aber zur Sicherstellung eines nachhaltigen Wohlstandes handlungsfähig bleiben.
Das Land hilft der Stadt mit einem Betrag in Höhe von 4,85 Mio. Euro zur Tilgung ihrer Verbindlichkeiten. Darüber hinaus bietet Hessen der Stadt ein Zinsverbilligungsmodell an, um die Zinsbelastung schnell und effektiv zu reduzieren. Über diese schnelle Hilfe in Form einer Teilentschuldung und damit verbundenen sinkenden Zinsaufwendungen wird die Stadt spürbar entlastet.
Die Inanspruchnahme des Schutzschirms beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Notwendigkeit der Kommunen, ihre eigene Leistungskraft vor Inanspruchnahme der Solidarität auszuschöpfen ist dabei unerlässlich. Die Stadt hat in der Vergangenheit bereits weitgehende Konsolidierungsanstrengungen unternommen und wird im Jahr 2013 bereits über kostendeckende Gebührenhaushalte bei Wasser und Abwasser verfügen.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen von CDU und SPD zu den Teilhaushalten im Entwurf des Haushaltsplans 2012
TFH 1.2.6.10, Maßnahme 001
Die veranschlagten Mittel von 8070 Euro sind mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Begründung: Die sich rasant nach oben bewegenden Ausgaben für die Feuerwehr machen im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Stadt und in den Stadtteilen eine konzeptionelle Grundsatzdebatte notwendig. Die Stadt muss in einen offenen Diskurs mit der Feuerwehr treten, an dessen Ende die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und die Ausrüstung der Kernstadt-Wehr und der Feuerwehren in den Stadtteilen zukunftsfest gemacht werden.
TFH 1.2.6.10, Maßnahme 002
Die Verstärkung des Stromanschlusses ist mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Begründung: Die Diskussion um einen weiteren Ausbau des Feuerwehrhauses macht nur Sinn, wenn sie als Gesamtkonzept der Feuerwehr gesehen werden kann. Der beantragte Ausbau der Stromversorgung ist der Tatsache geschuldet, dass das Ende der Ausbaumöglichkeit der gesamten Liegenschaft „Bürgerhaus mit Nebengebäuden“ erreicht ist. Die veranschlagten Kosten sind nach unserer Auffassung nur der Anfang einer Kostenlawine, die auf die Stadt zukommen wird. Bevor mit einem separaten Stromanschluss für den Feuerwehrtrakt am Bürgerhaus begonnen wird, ist dem Parlament eine detaillierte Auflistung mit allen vorhandenen Endgeräten bzw. Anlagen vorzulegen. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit eine Neuabnahme bzw. Genehmigung der Altinstallation notwendig wird.
TFH 1.2.6.10, Maßnahme 005
Die eingestellten Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen
Begründung: Die Stadt weist in ihrer Begründung zum Neubau der Halle die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges TLF10/6-Kat/S aus und begründet dies mit dem höheren Zuschuss (130.000 Euro) seitens des Landes. Laut KBI Binsch können für die Gewährleistung des Brandschutzes in der Stadt Allendorf (Lumda) auch Alternativfahrzeuge beschafft werden, deren Folgekosten weitaus geringer anzusehen sind. Die Stadt sollte sich für ein Fahrzeug entscheiden, dass in seinen Ausmaßen in die bestehende Fahrzeughalle passt. Die Notwendigkeit der Ausstattung der Allendorfer Feuerwehr mit einem Fahrzeug für den Katastrophenschutz des Landes Hessen ist nach unserer Ansicht nicht notwendig. Wir verweisen hier auf die Fahrzeugbeschaffungen in Langgöns und Reiskirchen-Lindenstruth (LF 10/6) in Standardausführung.
Produkt 11130 — Maßnahme 001 Umzäunung Rathaus/Bürgerhaus
Die Erneuerung des Zaunes im Bereich Rathaus/Bürgerhaus ist zunächst im BA und HFWR-
Ausschuss vorzustellen und zu beraten. Die veranschlagten Mittel sind im Haushalt zu belassen, die Freigabe kann durch den/die Ausschüsse nach Erörterung der Baumaßnahme erfolgen.
Produkt 53310 — Maßnahme 016 Wasserleitung Treiser Straße
Produkt 53810 — Maßnahme 018 Kanal Treiser Straße
Die Maßnahmen sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Zur Umsetzung der Baumaßnahme sollten weitere Erläuterungen im Ausschuss erfolgen. Es ist zu prüfen, ob durch eine weitere Trennung des Oberflächenwassers aus evtl. angeschlossenen Feldgräben es zu einer merklichen Verringerung des Wassereinlaufs in den Hauptkanal kommen kann. Es ist nach wie vor zu versuchen die Bauarbeiten mit der geplanten Erneuerung der OD zu verbinden.
Produkt 57110 — Maßnahme Breitbandausbau
Die CDU-Fraktion stimmt dem Ausbau zu.
Hinweis: Die Finanzierung kann mit Mitteln der geplanten Ringleitung nach Winnen gedeckt
werden. Die Füllleitung in Nordeck zum Hochbehälter ist zu überprüfen.
Produkt 57310 – Maßnahme Bauhof
Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorhaben zu. Im Bereich des Winterdienstes sind Alternativen zu prüfen.
Produkt 57330 – Maßnahme 015 BGH Nordeck/Winnen
Für das BGH in Nordeck sind die eingestellten Mittel um die Kosten für die Sanierung der Toilettenanlage zu erhöhen. Als Deckung können evtl. einzusparende Aufwendungen im Bereich Bürgerhaus/Feuerwehr verwendet werden.
Begründung: Der Ortsbeirat Nordeck/Winnen hat eine umfangreiche Sanierungsliste zum BGH aufgestellt, deren Umsetzung seitens der Stadt zugesagt worden ist. Um einem weiteren Einnahmeverlust entgegenzuwirken und um die Attraktivität für gesellschaftliche Veranstaltungen zu erhöhen und weiterhin zu ermöglichen, sind zunächst die sanitären Anlagen des BGH zu sanieren.
Antrag zur Erneuerung des Zaunes um die Verwaltung
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen im Rahmen der Haushaltsberatung 2012 Mittel für die Erneuerung des Zaunes um das Verwaltungsgebäude einzustellen. Im Vorfeld soll der Magistrat entsprechende Angebote einholen, die im Fachausschuss beraten werden können.
Begründung:
Mit der Neugestaltung des Vorplatzes des Bürgerhauses, der energetischen Sanierung desselben, der Erneuerung des Eingangsbereichs zum Verwaltungsgebäude, der Neugestaltung des Fußweges Verwaltung/Bürgerhausgaststätte hat das Zentrum der Stadt eine optische und architektonische Aufwertung erfahren, die dem Besucher das Bild einer modernen und prosperierenden Stadt vermittelt. Ein Schandfleck in diesem Ensemble ist nach Ansicht der CDU die marode, antiquiert und unansehnlich wirkende Einfriedung unserer Verwaltung. Wir denken, dass es an der Zeit ist die maroden Zaunbretter zu entfernen und durch eine moderne und zweckmäßige Einfriedung zu ersetzen.
Antrag zur Mitteileinstellung im Haushalt 2011
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt, die Mitteleinstellung in Höhe von 2000 Euro für die Errichtung von Tütenspendern zur Sammlung von Hundekot im Haushalt 2011 in der Produktgruppe 5.
Begründung:
Unser Antrag vom 24. August 2010. Beratung im Bauausschuss am 8. 11. 2010, Beratung im Ortsbeirat Allendorf am 24. 11. 2010. Die Kostenermittlung seitens der Stadt liegt vor.
Mit Zustimmung des HFA auf Mitteleinstellung kann die Stadtverordnetenversammlung den Antrag in ihrer Sitzung am 21. 3. 2011 abschließend beraten und beschließen.
Antrag auf Beteiligung an der „Bürgerenergiepark GmbH“ in Rabenau Londorf
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine evtl. Beteiligung der Stadt Allendorf/Lumda an der „Bürgerenergiepark GmbH“ in Rabenau zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten. Dabei sind die Vorgaben nach § 122 ff HGO zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Umstellung unserer Energieversorgung ist das zentrale Thema der Zukunft. Wie aus der Tagespresse zu entnehmen ist, beschäftigen sich alle Kommunen mit diesem Thema. Einzig der Weg ist noch offen, und liest man zwischen den Zeilen, wird die Belastung der Bürger, die durch zu errichtende Anlagen bzw. den notwendigen Bau von Versorgungsleitungen entstehen, von Kommune zu Kommune in differenziertem Licht gesehen.
Für die CDU Allendorf ist die Aussicht auf Errichtung eines Energieparks in der Rabenau wie in der Presse vorgestellt eine interessante Lösung, die näher beleuchtet werden sollte. Die Schaffung eines Energieparks im Lumdatal hätte aus unserer Sicht folgende Vorteile:
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Bündelung von Energieerzeugeranlagen an einem zentralen Ort
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geringe Störeinflüsse der Anlagen auf die Bevölkerung
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eine hohe Umweltverträglichkeit durch eine bereits vorhandene Infrastruktur
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die Beteiligung kommunaler Versorger (SWG und OVAG) am geplanten Projekt
Mit der Prüfung einer Beteiligung an einem regionalen Energiepark sehen wir auch eine Wertschöpfung, die die Stadt Allendorf (Lumda) in Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen generieren kann.
Antrag auf Auflösung des Ortsbezirks Allendorf/Lumda nach § 81 HGO
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadt-verordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen den Ortsbezirk Allendorf/ Lumda zum Ende der Wahlperiode 2011 nach § 81 HGO aufzulösen. Die Hauptsatzung der Stadt ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Die aktuelle Finanzkrise macht auch vor der Stadt Allendorf/Lumda nicht halt. Seitens der Bürgerschaft wird ein Höchstmaß an finanzieller Belastung gefordert, um die Stadt handlungsfähig zu halten. Der Bürger wird mehr und mehr fragen, wofür sein Steuergeld verwendet wird. Aus diesem Grund findet es die CDU-Fraktion richtig, dass sich das Parlament von Gremien verabschiedet deren Nutzen in keinem Verhältnis zum verwaltungsinternen Aufwand steht.
Die Ortsbeiräte in Allendorf beschränken ihre Tätigkeit auf eine gemeinsame Sitzung pro Jahr, zu der sie, um wenigstens Beratungsbedarfe nachweisen zu können, zu Sitzungen der Fachausschüsse hinzugeladen werden. Entscheidungen treffen sie schon lange nicht mehr. Besonders der Ortsbeirat Allendorf/Lumda tritt hier besonders hervor. Seit dem Ausscheiden eines SPD-Vertreters ist das Gremium nicht mehr vollständig, da kein Nachrücker vorhanden ist. Nicht einmal zu offiziellen Terminen, wie beispielsweise dem Volkstrauertag, ist der Vorsteher als Repräsentant des Ortsbezirkes Allendorf/Lumda anwesend.
Die Auflösung des Ortsbezirkes Allendorf/Lumda wird die Stadt zwar nicht aus ihrer schwierigen finanziellen Situation befreien, sie ist jedoch ein Signal, dass auch die Politik mit dem Abschneiden überholter Zöpfe die Verwaltung entlasten und somit den Mitarbeitern mehr Zeit für wichtigere Arbeiten gegeben werden kann.
Antrag auf Herstellung des Gehweges im Bereich des B.-Planes
„Am Bahnhof/Sauerwiesen“
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadt-verordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen die Ausführung des Gehweges entlang der Allertshäuser Straße im Bereich des B.-Planes „Am Bahnhof/Sauerwiesen“ zu betreiben. Eine entsprechende Kostenschätzung ist einzuholen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Stadt die Herstellung des Gehweges selbst betreibt oder ob der Gehweg durch Ergänzung des städtebaulichen Vertrages mit den Beteiligten zum B.-Plan „Am Bahnhof/Sauerwiesen“ hergestellt wird.
Begründung:
In ihrer Sitzung am 23. 3. 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda den
B.-Plan „Am Bahnhof/Sauerwiesen“ als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung folgte einer Empfehlung des Bauausschusses vom 26. 1. 2009. Bestandteil der Empfehlung des Bauausschusses war die Herstellung eines Gehwege entlang der Allertshäuser Straße bis zur Einmündung in den Talweg bzw. den Wirtschaftsweg der Flur „Auf dem Garten“.
Die Bauarbeiten zur Herstellung eines Bauhofes seitens des Antragstellers sind im Gange. Die Fußwege im Bereich der Allertshäuser Straße enden im Bereich der Fa. Holzbau Bingel, bzw. werden lückenhaft auf wechselnden Straßenseiten im Bereich der Wohnbebauung fortgeführt, im Bereich des B.-Planes „Am Bahnhof/Sauerwiesen“ fehlen sie in Gänze.
Um eine Gefährdung der Fußgänger zu vermeiden und eine eindeutige Verkehrsregelung zu ermöglichen, bitten wir die Herstellung eines Gehweges zu betreiben und damit auch dem Willen des Ausschusses und der Stadtverordnetenversammlung nachzukommen.
Berichtsantrag an die Verwaltung der Stadt Allendorf zur Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage Allendorf/Lumda
VMHH 2008, EP 7, Abschnitt 70, UA 7020, Maßnahme 003, Ziffer 9600.003
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadt-verordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen die Finanzierungsmöglichkeiten zur Ertüchtigung der Kläranlage Allendorf/Lumda darzustellen.
Begründung:
Wie aus der Haushaltsrede des Bürgermeisters zum HHP 2008 hervorgeht, benötigt die Stadt zur Finanzierung der Ertüchtigung zur Kläranlage rd. 1,7 Mio. €. Die Finanzierung dieser Summe aus Mitteln des Kreditmarktes wird die Zins- und Tilgungsbelastung der Stadt an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit führen.
Für die CDU-Fraktion stehen, nach ihrer Ansicht, drei Finanzmodelle zur Diskussion:
1. Finanzierung über den Gebührenhaushalt
2. Finanzierung nach dem Verursacherprinzip durch die Erhebung einer zweckgebundenen Umlage pro Kopf der Bevölkerung
3. Finanzierung durch Erhebung einer Umlage je m² Grundstücksfläche
Die Ertüchtigung der Kläranlage auf den Stand der heutigen Technik ist von der Stadt vorzunehmen und kann nicht verschoben werden. Wir finden es deshalb gerecht die Bürgerinnen und Bürger der Stadt rechtzeitig über diese zusätzliche Investition zum Schutz und Erhalt unserer Umwelt zu informieren und einzubinden.
Antrag auf Erneuerung der Außenfassade und des Innenputzes am und im Backhaus in Allendorf/Lumda, Kirchstraße
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadt-verordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen mit der Malerinnung des Landkreises Gießen (Kreishandwerkerschaft – Malerinnung Gießen, Goethestraße 10, 35390 Gießen) in Kontakt zu treten und die Erneuerung der Außenfassade sowie des Innenputzes des Backhauses Kirchstraße im Rahmen einer Lehrbaustelle zu beantragen. Die für die Stadt entstehenden anteiligen Kosten können im Zuge der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2008 beziffert werden und sind ggf. einzustellen.
Begründung:
Das Backhaus Kirchstraße in der Kernstadt bildet mit dem Brunnen, dem Flankenturm mit historischer Stadtmauer, der ev. Kirche und dem Heimatmuseum ein schützenswertes Ensemble der Allendorfer Altstadt. Im Zuge der Bemühungen im Bereich des sanften Tourismus und des Erhalts dieses städtischen Kleinods ist eine Erneuerung der Außenfassade und des Innenputzes am und im Backhaus dringend geboten. Durch Witterungseinflüsse bricht der Außenputz in den Ecken der Gefache heraus, weiterhin ist ein erneuter Anstrich der Fachwerkbalken notwendig.
Nach einem Gespräch mit dem Ausbildungsbeauftragten der Malerinnung Gießen, Herrn Gustav Wille, besteht die Möglichkeit das Gebäude als Lehrbaustelle einzurichten und somit den Auszubildenden der Maler- und Lackiererinnung die Gelegenheit zu bieten sich in handwerklichen und restauratorischen Arbeiten zu schulen.
Die Stadt fungiert als Auftraggeber, um einen entsprechenden Auftrag mit Kostenrechnung erstellen zu können. Bei einer zeitnahen Auftragsanfrage sind die Kosten, die der Stadt im Rahmen dieser Partnerschaft mit der Innung entstehen, für die Haushaltsplanung 2008 zu beziffern.
Antrag zur Beteiligung am Programm „Frühe Bildung“ der hessischen Landesregierung
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
„Der Magistrat wird gebeten sich beim Land Hessen um die Aufnahme eines Allendorfer Kindergartens und der Grundschule in Allendorf/Lumda in das Erprobungsprojekt für den ‚Bildungs- und Erziehungsplan 0 –10’ zu bewerben.“
Begründung:
Kinder früher, nachhaltiger, individueller und intensiver zu fördern, ist das grundlegende Ziel des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren, den die Landesregierung jetzt in einer ersten Entwurfsfassung vorgestellt hat. Erstmals in Deutschland soll ein umfassendes Bildungskonzept, das sich nicht auf einen Altersabschnitt beschränkt, sondern die gesamte kindliche Entwicklung zwischen dem ersten und dem zehnten Lebensjahr berücksichtigt, umgesetzt werden
Neuere Erkenntnisse aus dem Bereich der Hirnforschung und der Entwicklungspsychologie haben gezeigt, dass gerade die frühkindliche Phase von 0 bis 3 Jahren prägend für die weitere Ent-wicklung eines Kindes ist und die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen bildet.
Der Entwurf des Bildungs- und Erziehungsplans wurde im Auftrag der Landesregierung von einer Fachkommission unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis vom Staats¬institut für Frühpädagogik München erarbeitet. Die Fachkommission setzt sich aus Experten der Ministerien und verschiedener Institutionen zusammen, darunter Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Unternehmerverbände, der Staatlichen Schulämter sowie Fachkräfte und Eltern.
In einer knapp dreimonatigen Anhörungsphase wird der Entwurf des Bildungs- und Erziehungsplans jetzt öffentlich zur Diskussion gestellt. Im Kindergarten-/Schuljahr 2005/06 wird der Bildungs- und Erziehungsplan dann an 60 ausgewählten Einrichtungen in die Erprobungsphase gehen. Kindertagesstätten und Grundschulen können sich gemeinsam als Tandempartner für die Teil-nahme bewerben. In der Erprobungsphase geht es darum, den Plan mit Leben zu füllen und ihn auf seine Praxistauglichkeit zu testen.
Der Bildungs- und Erziehungsplan setzt einen Orientierungsrahmen für Eltern, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Neben gemeinsamen Bildungs- und Erziehungszielen beinhaltet er einrichtungsübergreifende, ineinander übergehende Handlungsleitlinien, wie die individuellen Fähigkeiten der Kinder gezielt und kontinuierlich gefördert werden können. Insbesondere Kinder-betreuungseinrichtungen und Grundschulen sollen zu einem aufeinander aufbauenden Bildungs-system zusammengeführt werden.
Im Mittelpunkt des Bildungs- und Erziehungsplans steht die Stärkung von Grundkompetenzen (insb. Sprachkompetenz), die Kinder gemäß ihres Entwicklungsstands erwerben können. Dabei sollen sie von Anfang aktiv in die Lernprozesse eingebunden werden.
Die Allendorfer Kindertagesstätten arbeiten seit Jahren auf der Grundlage moderner pädagogischer Konzepte, in die auch die Eltern eingebunden werden. Daher böte es sich an, ein Tandem zur Er-probung des Bildungs- und Erziehungsplanes 0–10 zu bilden und am landesweiten Erprobungsprojekt teilzunehmen.
Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer „Betreuten Grundschule“
in Allendorf/Lumda
die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf beantragt nachfolgenden Antrag auf die Tages¬ordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Zeitgleich bitten wir Sie unseren Antrag an den Vorsitzenden des HFA weiterzureichen, um die Thematik im Rahmen der Haushaltsberatungen zum HH 2001 im betreffenden Fachausschuss erörtern zu können.
„Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt im VWHH 2001 im EP 4 einen weiteren Titel „Betreute Grundschule“ aufzunehmen. Ziel ist die städtische Unterstützung der Einrichtung „Betreute Grundschule“, wie sie vom Elternbeirat der Grundschule Allendorf bereits erarbeitet wird.“
Begründung
Im Elternbeirat der Grundschule Allendorf wird die Einrichtung einer „Betreuten Grundschule“ erarbeitet. Die CDU unterstützt dieses Vorhaben. Die CDU/F.D.P.-Landesregierung fördert die „Betreute Grundschule“ mit DM 10.000,– je Schule und Jahr. Dem Elternbeirat der Grundschule liegen Teilnahmebestätigungen betroffener Eltern vor, die auch bereit sind über einen entsprechenden Beitrag die „Betreute Grundschule“ in Anspruch zu nehmen und auch mitzutragen. Weiterhin ist der Antrag zur „Betreuten Grundschule“ seitens des Elternbeirats beim Kultusministerium gestellt.
Allendorf kann im Betreuungs- und Bildungssektor zwei Kindergärten vorweisen, hat eine Grund- und eine integrierte Gesamtschule und würde eine Konzeption „Betreute Grundschule“ zusätzlich anbieten können. Im Hinblick auf die Bemühungen der Stadt Allendorf als Wohngemeinde attraktiv zu machen und auch zur Verbesserung der Infrastruktur meinen wir, dass Allendorf damit ein interessantes Angebot für ansiedlungswillige junge Familien bieten würde.
Die Stadt sollte sich deshalb analog ihrer Unterstützung der Kranken- und Altenpflege auch an einer „Betreuten Grundschule“ beteiligen.
Die von uns gedachten Finanzierungsmodalitäten unseres Antrages wollen wir im HFA mit allen Parteien und Wählergruppen diskutieren, um für die „Betreute Grundschule“ eine breite Basis zu erhalten. Wir wollen mit der „Betreuten Grundschule“ keinen Wahlkampf betreiben, sind aber der Meinung, dass die „Betreute Grundschule vielleicht bis zum Schuljahresbeginn 2001 starten sollte. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Sockelbetrag im Haushalt 2001 einstellt.
Zeitgleich mit diesem Antrag auf Aufnahme der „Betreuten Grundschule“ in den Haushalt 2001 haben wir die ev. Kirchengemeinde Allendorf/Lumda und die SELK über ein mögliches Raumkonzept bezüglich der Nutzung ihrer Gemeinderäume in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr während der Schulzeit angefragt. Wir hoffen, dass wir von beiden Kirchgemeinden bis zur nächsten HFA-Sitzung eine entsprechende Antwort erhalten.